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Webshop-AGB’s VERANSTALTUNGS + KONGRESS GmbH ROSENHEIM für Ticketkäufer

 

Allgemeine Vertragsbedingungen für elektronische Bestellung und Vertrieb über den Webshop der Veranstaltungs- und Kongress GmbH Rosenheim

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Webshop-AGB“) regeln das Vertragsverhältnis der Veranstaltungs- und Kongress GmbH, Kufsteiner Str. 4, 83022 Rosenheim (nachstehend „Anbieterin“ genannt) zu ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) über den elektronischen Vertrieb von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“ genannt) für Veranstaltungen jeder Art im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim über die Plattform der Anbieterin www.kuko.de (nachfolgend „Ticket-Webshop“ genannt).

1.2 Die Anbieterin handelt im Geltungsbereich dieser Webshop-AGB als elektronische Kartenvorverkaufsstelle und damit als Ticketvermittlerin. Sie vermittelt Tickets

a)     für eigene Veranstaltungen in der Veranstaltungs- und Kongress GmbH, bei denen sie selbst Veranstalterin ist (Eigenveranstaltungen). Insoweit handelt die Anbieterin im Namen und auf Rechnung der Veranstaltungs- und Kongress GmbH. Für den Erwerb von Eintrittskarten zum Besuch von Eigenveranstaltungen im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim gelten die Allgemeinen Besucherbedingungen der Veranstaltungs- und Kongress GmbH Rosenheim, die Bestandteil des Besuchervertrages sind, der durch den Erwerb von Tickets zwischen der Veranstaltungs- und Kongress GmbH Rosenheim als Veranstalterin und ihren Besuchern zustande kommt.

b)    für fremde Veranstaltungen im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim, bei denen die Veranstaltungen durch einen externen Veranstalter durchgeführt werden (Fremdveranstaltungen). Insoweit handelt die Anbieterin im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Für den Erwerb von Eintrittskarten zum Besuch von Fremdveranstaltungen im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die Bestandteil des Besuchervertrages sind, der durch den Erwerb von Tickets zwischen dem jeweiligen Veranstalter und seinen Besuchern zustande kommt.

1.3 Für die Vertragsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Kunden nach Ziffer 1.1 der Webshop-AGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist der Kunde Unternehmer, soweit er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann aus dem Sortiment der Anbieterin Tickets auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb (legen)“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „jetzt kaufen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Tickets ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Webshop-AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Anbieterin zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Die Rechnung wird der Ticketsendung beigelegt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Bundesdatenschutzes (BDSG) gespeichert.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

3. Lieferzeiten und Ticketverfügbarkeit

3.1 Von der Anbieterin angegebene Lieferzeiten der Tickets berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt. Sofern für die jeweiligen Tickets in dem Webshop der Anbieterin keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie in der Regel 5 Werktage.

3.2 Der Ticketvertrieb erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit der freien Plätze. Die Verfügbarkeit der Tickets legt der jeweilige Veranstalter fest.

3.3 Tickets an Einzelkunden werden nur in haushaltsüblichen Mengen max. 20 Stück verkauft, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Großaufträge für Gruppen- und Firmenbuchungen sind nicht im laufenden Kassenbetrieb möglich, sondern erfordern eine Vorankündigung an die Anbieterin von mindestens einem Werktag.

 

4. Ticketversand

4.1 Der Ticketversand erfolgt je nach gewählter Lieferoption:

a)     Elektronischer Ticketvertrieb mit „Print@Home“ Verfahren unmittelbar nach Vertragsabschluss:
Das Ticket wird ausschließlich an die angegebene  E-Mail-Adresse des Kunden versendet. Der Kunde druckt das Ticket mittels einer entsprechenden Software zum Ausdruck von PDF-Dateien sowie eines geeigneten Druckers auf einem weißen Blatt Papier der Größe DIN-A-4 aus. Das „Print@Home“-Ticket wird vor Ort an der Tages-/Abendkasse der Anbieterin im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim gegen Nennung des Namens und Vorlage des Personalausweises überprüft, identifiziert und entwertet. Es gilt im Übrigen Ziff. 5 dieser Webshop-AGB.

b)    Postalisch mit der Deutschen Post / Chiemgau Post (unversichert) spätestens am auf den Vertragsabschluss folgenden Werktag. Die Auswahl dieses Versandunternehmens erfolgt durch die Anbieterin.

c)     Hinterlegung zur Abholung an der Vor-Ort-Kasse der Anbieterin zu den üblichen Öffnungszeiten.

4.2 Bei Nichterhalt der Tickets hat der Kunde dies gegenüber der Anbieterin unverzüglich anzuzeigen.

4.3 Eine Zusage über den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt kann die Anbieterin nicht treffen. Bei Nichterhalt der Tickets hat der Kunde dies gegenüber der Anbieterin unverzüglich anzuzeigen.

4.4 Die Versendung der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden.

4.5 Das Versandrisiko trägt die Anbieterin, wenn der Kunde Verbraucher ist. Andernfalls erfolgt die Versendung der Ware auf Risiko des Kunden. Bei Veranstaltungen ohne Sitzplatznummerierung werden die Tickets über das Versandunternehmen „versichert“ verschickt, da die Anbieterin hier kein Risiko für den Versand übernimmt.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die gewünschte Lieferoption/Versandart sowie die korrekte Lieferadresse vor Abschicken der Bestellung explizit anzugeben. Die gilt auch für eine von der Lieferadresse abweichende Rechnungsadresse. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

4.7 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die versendeten Tickets im Eigentum der Anbieterin.

 

5. Elektronischer Ticketversand mit „Print@Home“

5.1 Von den Tickets, die elektronisch über das „Print@Home“ Verfahren gemäß Ziff. 4.1. lit. a) dieser Webshop-AGB übermittelt wurden, darf der Kunde von jedem bestellten Ticket nur genau ein Druckexemplar zur bestimmungsgemäßen Verwendung anfertigen. Es ist ihm untersagt, solche Tickets in digitaler oder ausgedruckter Form zu vervielfältigen oder zu verändern.

5.2 Print@Home“-Tickets sind Inhaberpapiere. Inhabern eines „Print@Home“-Tickets, das bereits zur Entwertung vorgelegt wurde, kann vom jeweiligen Veranstalter der Zugang zur Veranstaltung verwehrt werden. Im Zweifel obliegt dem Kunden der Nachweis dafür, dass er der rechtmäßige Inhaber des Tickets ist und keine Vervielfältigung oder sonstigen Missbrauch ermöglicht oder gefördert hat.

 

6. Preise und Bearbeitungsgebühren

6.1 Alle Preise, die auf der Website der Anbieterin angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Die entsprechenden Bearbeitungsgebühren werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, erhebt die Anbieterin folgende Gebühren:

a)     Online-Buchungsgebühr: 1,50 € inkl. gesetzl. USt je Ticket

b)    Bearbeitungsgebühren (inkl. Versandkosten Ziffer 4.1 lit. b) der Webshop-AGB: 2,50 € inkl. gesetzl. USt je Versandauftrag.

 

7. Kein Widerrufsrecht

Es besteht kein Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Die Anbieterin bietet mit der Vermittlung von Eintrittskarten/Tickets Dienstleistungen aus diesem Bereich der Freizeitgestaltung nach Satz 2 an, sodass kein Widerrufsrecht besteht.

 

8. Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit

8.1 Die Anbieterin akzeptiert folgende Zahlungsmittel:

a)     SEPA-Lastschriftmandat

b)    Kreditkarte

    Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

8.2 Die Zahlung des Ticketpreises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er als Verbraucher der Anbieterin für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, als Unternehmer i.H.v. 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Anbieterin nicht aus.

 

9. Umtausch und Rügeobliegenheit

Es besteht kein Umtauschrecht der Tickets. Bei offensichtlichen Druck- oder Datenangabefehlern der gelieferten Tickets kann der Kunde innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Tickets gegenüber der Anbieterin eine Korrektur verlangen.

 

10. Haftung

10.1 Soweit sich aus diesen nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Auf Schadensersatz haftet die Anbieterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die Anbieterin nur

a)     für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie

b)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Anbieterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3 Die Haftungsfreistellung nach vorstehender Ziff. 10.2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Anbieterin.

10.4 Die sich aus vorstehender Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch die Anbieterin oder ihrer Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt, soweit die Anbieterin und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

11. Hinweise zur Datenverarbeitung

11.1 Die Anbieterin erhebt im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten des Kunden. Sie beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung EU, des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird die Anbieterin Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

11.2 Die Daten des Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist zur Erfüllung der Vertragsabwicklung die Weitergabe an beteiligte Dritte (z.B. Fremdveranstalter) und an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete weitere Dritte (z.B. Versandunternehmen). Eine Übermittlung der Daten an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum zur Vertragsabwicklung. Ohne die Einwilligung des Kunden wird die Anbieterin Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

11.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Das Recht zur Löschung der von ihm gespeicherten Daten besteht nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,  außerdem  wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der Anbieterin erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

11.4 Die Anbieterin setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um anfallende oder erhobene Daten zu schützen, insbesondere gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen der Anbieterin sind entsprechend der technologischen Möglichkeiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

11.5 Im Übrigen wird in Bezug auf etwaige gesonderte Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website der Anbieterin jederzeit über den Button Datenschutzerklärung in druckbarer Form abrufbar ist.

 

12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegenüber der Anbieterin nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Anbieterin anerkannt sind.

 

13. Außergerichtliche Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform („OS-Plattform") eingerichtet, an die sich Verbraucher wenden können. Die Plattform ist abrufbar unter folgender URL http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mailadresse der Anbieterin lautet vkr@vkr-rosenheim.de. Die Anbieterin ist nicht bereit oder verpflichtet vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Auf Verträge zwischen der Anbieterin und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Rosenheim. Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Rosenheim als Gerichtsstand vereinbart.

14.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Webshop-AGB unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen.

 

Stand: Oktober 2017

Die Geschäftsführung

Veranstaltungs- und Kongress GmbH

 

ALLGEMEINE BESUCHERBEDINGUNGEN
Veranstaltungen der Veranstaltungs- und Kongress GmbH Rosenheim

 

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

 

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Besucher-AGB“) regeln das Vertragsverhältnis der Veranstaltungs- und Kongress GmbH, Kufsteiner Str. 4, 83022 Rosenheim, als Veranstalterin von Eigenveranstaltungen im Kultur- und Kongresszentrum zu ihren Besuchern.

 

1.2 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (nachfolgend „Ticket") wird zwischen der Veranstaltungs- und Kongress GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, und dem Erwerber des Tickets (nachfolgend „Besucher") ein Vertrag über den Besuch einer eigenen Veranstaltung der Veranstaltungs- und Kongress GmbH (nachfolgend „Veranstalterin“) geschlossen.

 

1.3 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch „Allgemeine Besucherbedingungen“ und nachfolgend „Besucher-AGB“) gelten für den Erwerb von Tickets zum Besuch der in vorstehender Ziffer 1.2 dieser Besucher-AGB benannten Veranstaltungen und damit für das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Ticketerwerber bzw. dem Besucher. Die Besucher-AGB sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Tickets zwischen der Veranstalterin und ihren Besuchern zustande kommt.

 

1.4 Die Leistungen und Pflichten der Veranstalterin sind jeweils in gedruckter oder elektronischer Form der jeweiligen Veranstaltungsankündigung zu entnehmen. Änderungen bleiben der Veranstalterin vorbehalten. Es gelten Ziffern 11.3 und 11.4 dieser AGB.

2. Vertragsschluss, Ticketerwerb und -vertrieb

 

2.1 Etwaige Internetseiten und andere Werbung und Hinweise der Veranstalterin auf Veranstaltungen und Tickets enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Besucher. Änderungen werden von der Veranstalterin unverzüglich öffentlich und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben.

 

2.2 Die Veranstalterin veräußert Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen über die hauseigene (Vor-)Verkaufsstelle.

 

2.3 Die Veräußerung von Tickets über die eigene (Vor-)Verkaufsstelle der Veranstalterin nach vorstehender Ziffer 2.2 Halbsatz 1 erfolgt

  1. über die von der Veranstalterin betriebene hauseigenen Ticket(vor)verkaufsstelle in ihren Räumlichkeiten am Geschäftssitz (nachfolgend „Ticketverkauf“) für den Direkterwerb von Tickets vor Ort;
  2. über die von der Veranstalterin betriebene hauseigene Ticket(vor)verkaufshotline (nachfolgend „Tickethotline“) für den fernmündlichen Erwerb mittels Telefon mit Reservierung nach Ziffer 2.6 lit. b) der Besucher-AGB und Ticketversand nach Ziffer 7 der Besucher-AGB;
  3. über das von der Veranstalterin angebotene E-Mailing (z.B. per Internet-Formular erzeugte E-Mail) schriftlichem Erwerb über E-Mail-Kommunikation mit Reservierung nach Ziffer 2.6 lit. b) der Besucher-AGB und Ticketversand nach Ziffer 7 der Besucher-AGB;
  4. über die von der Veranstalterin betriebene hauseigene online Ticket(vor)verkaufsplattform (nachfolgend „Ticket-Webshop“) für den elektronischen Erwerb mittels Onlineplattform
     
  5. Bei Veräußerung von Tickets über
  6. den Ticketverkauf nach vorstehender Ziffer 2.3 lit. a) gelten die veröffentlichten Öffnungszeiten. Sofern nicht anders angekündigt, ist die Abendkasse eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Die Veranstalterin behält sich jedoch das Recht vor, bei ausgewählten Veranstaltungen auf eine Abendkasse zu verzichten. Dies gilt insbesondere für ausverkaufte Veranstaltungen. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Resttickets an der Abendkasse. An der Abendkasse werden mit Vorrang Tickets für die betreffende Veranstaltung verkauft.
  7. die Tickethotline nach vorstehender Ziffer 2.3 lit. b) gelten die veröffentlichten Erreichbarkeitszeiten.
  8. die E-Mail-Funktion nach vorstehender Ziffer 2.3 lit. c) richtet sich die Erreichbarkeit nach den üblichen Geschäftszeiten der Veranstalterin.
  9. den Ticket-Webshop nach vorstehender Ziffer 2.3 lit. d) gelten die Allgemeinen Webshop-Bedingungen der Veranstalterin.

 

2.5  Mit der Buchung des Besuchers durch Anfrage eines Tickets im Ticketshop (nach Ziffer 2.3 lit. a), über die Tickethotline (nach Ziffer 2.3 lit. b), oder per E-Mail (nach Ziffer 2.3 lit. c) gibt er gegenüber der Veranstalterin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Besuchervertrages ab. Grundlage des Vertragsangebotes des Besuchers ist die Veranstaltungsankündigung der Veranstalterin. Gibt der Besucher sein Angebot über diese vorbezeichneten Vertriebswege ab, wird zunächst die Verfügbarkeit der gewünschten Tickets durch die Veranstalterin geprüft.

  1. Bei Buchung im Ticketverkauf (nach Ziffer 2.3 lit. a) erfolgt die Annahme des Vertragsangebotes des Besuchers seitens der Veranstalterin durch die Übergabe des Tickets.
  2. Bei Buchung über die Tickethotline oder per E-Mail (nach Ziffer 2.3 lit. a) bietet die Veranstalterin dem Besucher zunächst eine Reservierung auf das Ticket nach den Bedingungen von Ziffer 3.2 an.
  3. Bei Buchung über den Ticket-Webshop (nach Ziffer 2.3 lit. d) gelten für den Vertragsschluss die Allgemeinen Webshopbedingungen der Veranstalterin.

 

3. Ticketreservierungen

 

3.1 Ein grundsätzlicher Anspruch auf Reservierungen besteht nicht.

 

3.2 Eine gewährte Ticketreservierung ist befristet auf 7 (sieben) Wochentage. Diese Reservierung gilt als neues Angebot seitens der Veranstalterin. Die Annahme des neuen Angebots der Veranstalterin seitens des Besuchers erfolgt mit Eingang der fristgerechten und vollständigen Zahlung des Ticketpreises sowie sonstiger gebuchter Leistungen.

 

3.3. Bei Überschreiten der Reservierungsfrist verfällt der Anspruch auf die reservierten Tickets automatisch, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bedarf. Eine Verlängerung eingeräumter Reservierungsfristen wird grundsätzlich nicht gewährt. Bei fruchtlosem Ablauf der Reservierungsfrist besteht keine Pflicht der Veranstalterin zum Abschluss des Besuchervertrages.

Unbezahlte Reservierungen zur Abholung und Zahlung an der Vor-Ort-Kasse sind grundsätzlich nicht möglich. Bei verspätetem Zahlungseingang innerhalb von drei Werktagen nach Fristablauf kann die Veranstalterin in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Tickets den Besuchervertrag noch abschließen.

 

3.3 Eine Reservierungsgebühr wird nicht erhoben.

 

4. Ticketpreis, -gebühren, -rabatte und Wertgutscheine

 

4.1 Die veröffentlichten Ticketpreise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Endpreise inkl. etwaiger Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Ticketsystemgebühr) und inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

4.2 Bei Veräußerung von Tickets über eigene (Vor-)Verkaufsstellen nach Ziffer 2.2 Halbsatz 1 der Besucher-AGB kann die Veranstalterin Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Ticketsystemgebühr) erheben. Die Einzelheiten dazu sind in Ziffer 1 der Kosten- und Angebotsübersicht (Anlage 1) zu diesen Besucher-AGB geregelt.

 

4.3 Grundsätzlich gewährt die Veranstalterin keine Ticketrabatte. In Einzelfällen kann sie jedoch Rabattregelungen treffen. Die Einzelheiten dazu sind in Ziffer 2 der Kosten- und Angebotsübersicht(Anlage 1) zu diesen Besucher-AGB geregelt.

 

4.4 Die Veranstalterin kann über ihren Ticketverkauf Wertgutscheine (auch „Geschenkgutschein“) für im Ticketverkauf erhältliche Tickets veräußern. Die Einzelheiten dazu sind in Ziffer 3 der Kosten- und Angebotsübersicht(Anlage 1) zu diesen Besucher-AGB geregelt. 

 

5. Ticketverfügbarkeit, Ticketanzahl

 

5.1 Die Veräußerung von Tickets erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit der freien Plätze. Die Verfügbarkeit der Tickets legt die Veranstalterin fest.

 

5.2 Tickets an Einzelkunden werden nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Großaufträge für Gruppen- und Firmenbuchungen sind nicht im laufenden Kassenbetrieb möglich, sondern erfordern eine Vorankündigung an die Veranstalterin von mindestens einem Werktag.

 

6. Fälligkeit der Zahlung, Zahlungsmodalitäten

 

6.1 Die Zahlung des Ticketpreises und der gegenenfalls anfallenden Versand- und Bearbeitungsgebühren ist mit Abschluss des Vertrages über den Ticketwerwerb fällig.

 

6.2 Bei Veräußerung von Tickets über eigene (Vor-)Verkaufsstellen nach Ziffer 2.2 Halbsatz 1 der Besucher-AGB sind die Zahlungsmodalitäten sowie Quittungs- und Rechnungslegung in Ziffern 4 und 5 der Kosten- und Angebotsübersicht (Anlage 1) zu diesen Besucher-AGB niedergelegt.

 

7. Ticketversand, Rügeobliegenheit

 

7.1 Folgende Ticketversandarten bereits bezahlter Tickets sind möglich:

  1. Abholung an der Tageskasse zu den üblichen Öffnungszeiten;
  2. Hinterlegung an der Abendkasse
  3. Versand (unversichert) spätestens am auf den Vertragsabschluss folgenden Werktag. Versicherter Versand muss ausdrücklich erwünscht werden. Die Auswahl dieses Versandunternehmens erfolgt durch die Veranstalterin. Eine Zusage über den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt kann die Veranstalterin nicht treffen. Bei Nichterhalt der Tickets hat der Besucher dies gegenüber der Veranstalterin unverzüglich anzuzeigen.
  4. Elektronischer Ticketvertrieb mit „Print@Home“ Verfahren: Das Ticket wird ausschließlich an die angegebene  E-Mail-Adresse des Besuchers versendet. Der Besucher druckt das Ticket mittels einer entsprechenden Software zum Ausdruck von PDF-Dateien sowie eines geeigneten Druckers auf einem weißen Blatt Papier der Größe DIN-A-4 aus. Das „Print@Home“-Ticket wird an der Tages-/Abendkasse der Veranstalterin gegen Abgleich des Ticketcodes überprüft, identifiziert und entwertet. Es gilt im Übrigen Ziff. 9.1. lit. e) dieser Besucher-AGB.

 

7.2 Sofern eine Versendung der Tickets  erfolgt, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Besuchers.

 

7.3 Der Besucher ist verpflichtet, die gewünschte Versandart sowie die korrekte Lieferadresse vor Abschluss des Besuchervertrages explizit anzugeben. Die gilt auch für eine von der Lieferadresse abweichende Rechnungsadresse. Der Besucher ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

 

7.4 Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Besucher versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum der Veranstalterin.

 

7.5 Es besteht kein Umtauschrecht hinsichtlich der Tickets.  Bei einem von der VKR oder dem/der jeweiligen Veranstalter/in verschuldetem Druckfehler auf den Tickets kann innerhalb einer Woche nach Erhalt der Tickets gegenüber der VKR bzw. dem/der Veranstalter/in ein Umtausch bzw. die Rückgabe der Tickets beansprucht werden.

 

8. Geltungsbereich von Tickets

 

8.1 Tickets sind Inhaberpapiere. Die Veranstalterin erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber demjenigen Besucher, der Inhaber des Tickets ist.

 

8.2 Tickets sind ausschließlich gültig für die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung sowie – bei nummerierter Reihenbestuhlung - für den auf dem Ticket bezeichneten Sitzplatz. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf die Reservierung und Einnahme eines bestimmten Sitzplatzes; bei einer unbestuhlten Veranstaltung besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.

 

8.3 Tickets berechtigen zum einmaligen Zugang zur ausgewiesenen Veranstaltung.

 

8.4 Tickets sind grundsätzlich, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, vor Besuch der Veranstaltung auf Dritte nach Maßgabe von Ziffer 9 der Besucher-AGB übertragbar.

 

9. Weitergabe von Tickets

 

9.1 Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der Veranstalterin die Weitergabe von Tickets zu beschränken. Dem Besucher ist es nicht gestattet:

  1. Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis der Veranstalterin zu veräußern,
  2. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Veranstalterin gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden,  
  3. Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltungen durch die Veranstalterin belegt sind.
  4. Tickets in den Räumen der VKR zum Weiterverkauf anzubieten.
  5. Von den Tickets, die elektronisch über das „Print@Home“ Verfahren gemäß Ziff. 7.1. lit. d) dieser Besucher-AGB übermittelt wurden, darf der Besucher von jedem bestellten Ticket nur genau ein Druckexemplar zur bestimmungsgemäßen Verwendung anfertigen. Es ist ihm untersagt, solche Tickets in digitaler oder ausgedruckter Form zu vervielfältigen oder zu verändern. Print@Home“-Tickets sind Inhaberpapiere. Die Veranstalterin behält sich daher das Recht vor, Inhabern eines „Print@Home“-Tickets, das bereits zur Entwertung vorgelegt wurde, den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Zweifel obliegt dem Besucher der Nachweis dafür, dass er der rechtmäßige Inhaber des Tickets ist und keine Vervielfältigung oder sonstigen Missbrauch ermöglicht oder gefördert hat.

 

9.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, das zu dem Besucher bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Besucher gegen vorstehende Ziffer 9.1 verstößt. Die Veranstalterin wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.

 

9.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, von Besuchern, die unter Verstoß vorstehende Ziffer 9.1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Verstoß unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.  

 

10. Ticketrückgabe und -umtausch

 

10.1 Die Rücknahme erworbener Tickets und Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

10.2 Für verfallene Tickets wird kein Ersatz gewährt. Dem Besucher abhanden gekommene oder bis zur Unkenntlichkeit zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

 

11. Ausfall/Absage, Verlegung und Abbruch der Veranstaltung

 

11.1 Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen selbst.

 

11.2 Im Falle eines Veranstaltungsabbruchs hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des geleisteten Ticketpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt und die Veranstalterin den Abbruch zu vertreten hat. Der Abbruch ist durch Vorlage oder Einsendung des Original-Tickets nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen. Die Veranstalterin haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe der Ziffer 12 der Besucher-AGB.

 

11.3 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich und zeitlich zu verlegen. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise, Übernachtung etc.) wird dringend eine schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Veranstalterin am Tage der Veranstaltung empfohlen.

 

11.4 Bei Absage, räumlicher und/oder zeitlicher und/oder terminlicher Verlegung der Veranstaltung wird in der Regel gegen Vorlage des Tickets grundsätzlich der Ticketpreis erstattet. Bei Absage einer Veranstaltung haben die Ticketkäufer den gesetzlichen Zeitraum für die Rückerstattung als Frist zur Rückgabe des Tickets und Erstattung des Ticketpreises beim Ticketverkauf.  Bei räumlicher und zeitlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Ticketrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum bzw. der neue Veranstaltungsbeginn dem Besucher unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Wird eine Veranstaltung räumlich in einen neuen Veranstaltungsraum und/oder zeitlich auf eine andere Anfangszeit und/oder terminlich auf einen Ersatztermin verlegt, gilt das Ticket auch für den neuen Veranstaltungsraum, den neuen Veranstaltungsbeginn und/oder den neuen Veranstaltungstermin.

 

12. Haftung

 

12.1 Soweit sich aus diesen Besucher-AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

12.2 Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die Veranstalterin nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

12.3 Die Haftungsfreistellung nach vorstehender Ziffer12.2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Veranstalterin.

 

12.4 Die sich aus vorstehender Ziffer 12.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch die Veranstalterin oder ihrer Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Besuchers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

12.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besucher nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Veranstalterin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Besuchers vom Besuchervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

13. Bildaufnahmen

 

13.1 Mit dem Erwerb eines Tickets für die von der Veranstalterin durchgeführte Veranstaltung erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von Pressevertretern oder der Veranstalterin oder von ihr beauftragte Dritte hergestellen Fotos oder sonstige optischen und akustischen Mitschnitte für analoge und digitale Medien- und Werbemaßnahmen (insbesondere über das Internet) der Veranstalterin sowie Presseberichterstattung verwendet werden können. Die Zustimmung des Besuchers bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen des Besuchers während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.

 

13.2 Bei Herstellung der Fotos sowie sonstigen optischen und akustischen Mitschnitte nach vorstehender Ziffer 13.1 Satz 1 darf die Aufnahmetätigkeit den Besucher nicht behindern oder in sonstiger Weise beeinträchtigen

 

14. Verbot von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

 

14.1 Dem Besucher ist es nicht gestattet, professionelle Fotogeräte und entsprechende Ausrüstung, die eine gewerbliche Verwendung vermuten lassen, zur Veranstaltung mitzubringen. Fotoaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Fotoaufnahmen ist untersagt.

 

14.2 Dem Besucher ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdiensten wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen.

 

15. Hausrecht und Hausordnung

 

15.1 Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände obliegt der Veranstalterin, die sich zu dessen Ausübung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Sicherheitspersonals bedient. 

 

15.2 Die Sicherheits-, Ordnungs- und Verhaltensregeln für den Veranstaltungsbesuch sind in der Hausordnung für Besucher niedergelegt. Die Hausordnung für Besucher ist zusätzlich im Veranstaltungsraum deutlich sichtbar ausgehängt und einsehbar unter der URL www.kuko.de.

 

16. Gastronomische Partnerangebote

 

Die Veranstalterin kann in Kooperation mit dem Inhouse-Gastronomen Fa. Prinzipal Catering & Events GmbH,  Kufsteiner Str. 4, 83022 Rosenheim dem Besucher spezielle gastronomische Menüanteile oder Voucher/Menügutschein für gastronomische Leistungen für den Veranstaltungsbesuch offerieren. Bei Buchung einer gastronomischen Leistung nach vorstehendem Satz 1 kommt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, der Gastronomievertrag ausschließlich zwischen dem Gastronom und dem Besucher zustande. Dies gilt auch für auf dem Ticket enthaltene Menüanteile. Die Veranstalterin tritt im Rahmen des gastronomischen Partnerangebotes ausschließlich als Veranstalterin, in keinem Fall als Gastronomin auf. Die Veranstalterin tritt in keine vertraglichen Rechtsbeziehungen zu den Besuchern über die Erbringung gastronomischer Leistungen.

 

17. Kontakt der Veranstalterin

 

Die Veranstalterin ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

Veranstaltungs- und Kongress GmbH

Geschäftsführer Peter Lutz

Kufsteiner Str. 4, 83022 Rosenheim

Tel.: 08031 365 9002

Fax. 08031 365 9000

E-Mail: vkr@vkr-rosenheim.de

Internet: www.kuko.de

 

18. Datenschutz

 

18.1 Die von dem Besucher zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Erwerb des Tickets werden von der Veranstalterin ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten der Ticketinhaber werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung die Weitergabe an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte nach Ziffer 2.2 Halbsatz 2 und 3.7 der Besucher-AGB. Eine Übermittlung der Daten an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum zur Vertragsabwicklung.

 

18.2 Der Besucher hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Das Recht zur Löschung der von ihm gespeicherten Daten besteht nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,  außerdem  wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der Veranstalterin erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

 

18.3 Die Veranstalterin setzt zudem technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um anfallende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen der Veranstalterin sind entsprechend der technologischen Möglichkeiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

 

19. Open-Air-Veranstaltungen

 

Für Open-Air-Veranstaltungen gelten gesonderte Zusatzbedingungen.

 

20. Außergerichtliche Streitbeilegung

 

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform („OS-Plattform") eingerichtet, an die sich Verbraucher wenden können. Die Plattform ist abrufbar unter folgender URL http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mailadresse der Veranstalterin lautet vkr@vkr-rosenheim.de. Die Veranstalterin ist nicht bereit oder verpflichtet, vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

21. Schlussbestimmungen

21.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

21.2 Dieser Vertrag enthält inklusive Anlagen alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

21.3 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Rosenheim. Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Rosenheim als Gerichtsstand vereinbart.

 

21.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Besucher-AGB unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen.

 

21.5 Wesentliche Bestandteile dieser Besucher-AGB sind nachfolgende Anlagen in ihrer aktuellsten Fassung:

  • Kosten- und Angebotsübersicht (Anlage 1)
  • Hausordnung (Anlage 2)

Stand: Oktober 2017

Die Geschäftsführung

Veranstaltungs- und Kongress GmbH

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ANLAGE 1 Kosten- und Angebotsübersicht                                               Stand Okt. 2017
soweit in der Veranstaltungsveröffentlichung nicht anders angegeben -

  1. Gebühren:
    a) Ticketgebühr (ticketbezogene Gebühr zur Deckung der elektr. Vertriebskosten): 1,20 € inkl. gesetzl. USt. je Ticket
    b) Vorverkaufsgebühr (ticketpreisbezogene Provision für eigene und externe Vorverkaufstätigkeit):
        in der Regel 10% des Bruttogrundpreises inkl. gesetzl. USt. je Ticket
    c) Bearbeitungsgebühr: (inkl. Versandkosten 4,- € bzw. 5,- € inkl. gesetzl. USt (unversichert/versichert), je Versandauftrag)
    d) Online-Buchungsgebühr: 1,50
    e) Hinterlegungsgebühr Abendkasse:2,- €

    Die Veranstalterin ist berechtigt, weitere Gebühren im Rahmen des Ticketverkaufs zu erheben.
     
  2. Rabatte
    a) Grundsätzlich gewährt die Veranstalterin keine Ticketrabatte. Werden im Einzelfall Rabatte gewährt, besteht kein Anspruch auf bestimmte Plätze oder Vertriebskanäle.
    b) Eine Kombination und Kumulierung von mehreren Rabattierungsarten ist nicht möglich.
    c) Eine nachträgliche Gewährung von Rabatten nach Abschluss des Besuchervertrages ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung  des Rabattbetrages erfolgt nicht.
    d) Bei Inanspruchnahme von Rabatten mit Sozialcharakter (Kinder, Schwerbehinderte, Schüler, o.ä.) oder von Freikarten für eingetragene Begleitpersonen bei Schwerbehinderten/Rollstuhlfahrern sind die Ausweise bzw. Berechtigungsnachweise  des Inhabers der Tickets bei der Veranstaltung mitzuführen und auf Anfrage am Einlass vorzulegen. Kann der Besucher den Nachweis nicht führen oder wurde der Rabatt zu Unrecht in Anspruch genommen, ist die Veranstalterin berechtigt, vor Ort die Aufzahlung des Differenzbetrages auf den Originalpreis zu verlangen.
    e) Für Rollstuhlfahrer sind ausschließlich Tickets für genehmigte Plätze/Bereiche erhältlich; Rollstuhlfahrer sind aufgrund der behördlich festgelegten Plätze verpflichtet, vor dem Ticketkauf auf ihr Handicap hinzuweisen.
    f) Bei Aktionsrabatten und Abonnements gelten zusätzlich zu den Besucher-AGB die veröffentlichten Bedingungen.
     
  3. Wertgutschein („Geschenkgutschein“)
    a) erhältlich nur im Ticketshop, Tickethotline oder Email nach Ziffer 2.3 a)-c) der Besucher-AGB;
    b) ausstellbar über jede beliebige Summe zwischen 5,- EUR und 200,- EUR
    c) übertragbar auf andere Inhaber. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Erstattung. Eine Rücknahme oder Barauszahlung – auch anteilig - ist ausgeschlossen.
    d) einlösbar ausschließlich beim Ticketshop nach Ziffer 2.3.a) der Besucher-AGB gegen Vorlage des Originalwertgutscheins. Der Wert des Gutscheins ist anrechenbar auf den Erwerb zu dem Zeitpunkt erhältlichen Tickets für  Veranstaltungen der Veranstalterin. Liegt der Ticketpreis über dem Gutscheinbetrag, ist die Differenz aufzuzahlen. Liegt der Ticketpreis unter dem Gutscheinbetrag, stellt die Veranstalterin einen neuen Wertgutschein über den Differenzbetrag aus.
    e) gültig für 3 Jahre, beginnend ab dem Tag der Ausstellung.
     
  4. Zahlungsmodalitäten
    a) Die Veranstalterin kann Vorauszahlung („Vorkasse“) verlangen.
    b) Die Veranstalterin akzeptiert folgende Zahlungsmittel:
        - b1) für den Ticketverkauf nach 2.3.a) der Besucher-AGB
          * Bargeld bis max. 100 EUR Scheine. Größere Stückelungen werden nicht
            angenommen. Die Scheine  werden auf ihre  Echtheit überprüft. Wechselgeld ist
            unverzüglich nachzuzählen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
          * Elektronisches Zahlungsmittel EC-Cash über den Finanzdienstleister Telecash. Der 
            ausgehändigte Beleg ist unverzüglich nach Erhalt auf seine Richtigkeit zu
            überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

                   Mögliche Kreditkarten: Visa, Mastercard

               - b2) für die Tickethotline/E-Mailbestellung nach 2.3.b)-c) der Besucher-AGB:
                  * SEPA-Überweisung unter Angabe der Auftrags- und Kundenummer. Bankgebühren
                    gehen zu Lasten des Käufers. Im Falle einer verspäteten oder fehlerhaften
                    Überweisung ist die Veranstalterin berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr gemäß 1.c)
                    der vorliegenden Kosten- und Angebotsübersicht zu verlangen.

 4. Quittung und Rechnungsstellung
    a) Der Käufer kann unverzüglich nach Erwerb der Tickets eine ordnungsgemäße Quittung verlangen.
    b) Firmen- oder Gruppenkunden erhalten  auf Verlangen eine Rechnung, wenn sie dies vorab anzeigen.

 

Hausordnung für Besucher

1. Der VERANSTALTUNGS+KONGRESS GmbH ROSENHEIM (VKR) steht in allen Räumen und auf dem Gelände des KULTUR+KONGRESS ZENTRUM ROSENHEIM, des AUSSTELLUNGSZENTRUMS LOKSCHUPPENS, der Parkhäuser P 1, P 2, P 4, P7 und P 9 das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht Kraft Gesetzes einem Mieter der Räumlichkeiten und Flächen zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht gegenüber Besuchern, dem Mieter und sonstigen Dritten wird von den durch die VKR beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren ist.

 

2. Die Räumlichkeiten der VKR sind nur während Veranstaltungen mit entsprechender Zutrittsberechtigung, z. B. Eintrittskarten, Einladungen o. ä. zugänglich.

 

3. Personen, die gegen die Vorschriften der Hausordnung der VKR verstoßen, dürfen den Räumen und dem Gelände der VKR verwiesen werden. In besonderen Fällen wird das Hausrecht ausgesprochen und ein Zutrittsverbot verhängt.

 

4. Die Plaza des KULTUR+KONGRESS ZENTRUM ROSENHEIM wird zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht. Die personenbezogenen Daten werden nicht dauerhaft gespeichert. Eine Löschung findet nach max. 3 Tagen statt.

 

5. Das Personal oder Beauftragte der VKR, des Cateringunternehmens Prinzipal, der Unfallhilfsstelle, sowie Polizei, Feuerwehr und das Kontrollpersonal dürfen in Ausübung ihrer Arbeit nicht behindert werden. Sie haben jederzeit Zutritt zu allen Räumen.

 

6. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt besonders für die Notausgänge.

 

7. Technische Einrichtungen der VKR dürfen nur vom Personal der VKR bedient werden.

 

8. Die Besucher dürfen die Räumlichkeiten der VKR mit deren Ausstattung und Möblierung für den Besuch von Veranstaltungen benutzen. Sie sind zu schonender Behandlung der Einrichtungen, Möbel und Ausstattung verpflichtet. Mutwilliges Beschmutzen und Zerstören wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

9. Eltern haben die Aufsichtspflicht für Ihre minderjährigen Kinder. Die Aufsichtspflicht kann auf andere Begleitpersonen übertragen werden. Bei Schul- und Kinderveranstaltungen wird die Aufsichtspflicht von Lehrern oder Erziehern wahrgenommen. Minderjährige Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht alleine Veranstaltungen besuchen. Kinder unter sechs Jahren sind in der Regel vom Veranstaltungsbesuch ausgeschlossen. Eine Ausnahme dazu bilden Kinder- und Familienveranstaltungen. Der Einlass zu diesen Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Die Vorschriften des Jugendschutzes sind einzuhalten. Für Schäden an und in den Räumen der VKR haften die Erziehungsberechtigten der Kinder.

 

10. Gefährliche Gegenstände, wie Waffen, Sprengsätze, Pyrotechnik, etc. dürfen nicht in die Räumlichkeiten der VKR eingebracht werden.

 

11. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung etc. sei ausdrücklich hingewiesen.

 

12. Für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst sorgt die VKR. Störungen / Probleme sind dem Personal der VKR zu melden.

 

13. Zum Schutze der Besucher und aus Gründen des Lärmschutzes darf bei Veranstaltungen im Innenbereich des Gebäudes ein Lärmpegel von derzeit 99 Dezibel (DIN 15905-5) und im Außenbereich (Be- und Entladen, Auf- und Abbau) von derzeit 65 Dezibel tags 6:00 - 22.00 Uhr und 50 Dezibel nachts 22:00 - 6:00 Uhr laut TA-Lärm Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht überschritten werden. Bei Überschreitung dieses Pegels behält sich die VKR das Recht zur Unterbrechung der Veranstaltung vor. Für eventuelle Hörschäden übernimmt die VKR keine Haftung. Es werden bei lauten Veranstaltungen zum Hörschutz von Besuchern auf freiwilliger Basis Hörstöpselchen ausgegeben.

 

14. Gemäß Gesundheitsschutzgesetz gilt ein generelles Rauchverbot (Anzünden und Am-Brennen-Halten eines Tabakerzeugnisses) im gesamten Veranstaltungshaus. Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes können durch die zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit auch gegenüber der Vermieterin geahndet werden. Der Mieter hat die VKR auf erste Anforderung freizustellen, soweit er und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegen diese Regelung verstoßen.

 

15. Essen, Getränke und Gläser dürfen nicht in Säle mit Reihenbestuhlung mitgenommen werden. Das Einbringen von eigenen Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der VKR ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden die Kindertheater- und Schulveranstaltungen – hier kann im Foyer ein selbst mitgebrachter Pausensnack verzehrt werden.

 

16. Während Veranstaltungen müssen Mobiltelefone in den Sälen ausgeschaltet sein.

 

17. Es ist nicht gestattet die Einrichtungen der VKR (KU’KO mit Plaza, Lokschuppen, Parkhäuser P1, P2 , P4 und P7 und P9) mit Inline-Skates, Skateboards, Fahrrädern etc. zu befahren.

 

18. Hunde haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungsräumen – eine Ausnahme sind Blindenhunde.

 

19. Für den Kartenkauf gelten die üblichen Bestimmungen für den Veranstaltungsbereich:

 

20. Eintrittskarten können generell nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden. Bei kurzfristiger Änderung einer wesentlichen Komponente der Veranstaltung (z. B. Änderung des Künstlers) kann das Ticket über die Vorverkaufstelle zurückgenommen werden.

 

21. Bei persönlich verschuldetem Ticketverlust besteht beim Ticketkäufer kein Recht auf Ersatz. Die VKR haftet für ihr Verschulden bei Ticketverlust.

 

22. Beim Ticketkauf gelten die AGBs von CTS und der VKR.

 

23. Es besteht Garderobenpflicht – aus Sicherheitsgründen müssen Jacken, Schirme, Taschen und Rucksäcke ab einer Größe, die DIN A 4 entspricht, an der Garderobe gegen Entgelt abgegeben