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Schulkinder beim Theaterausflug

Bitte beachten Sie bereits beim Ticketkauf:

 

Minderjährige Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht alleine Veranstaltungen besuchen.

Kinder unter sechs Jahren sind in der Regel vom Veranstaltungsbesuch ausgeschlossen.

Eltern haben die Aufsichtspflicht für Ihre minderjährigen Kinder. Die Aufsichtspflicht kann auf andere Begleitpersonen übertragen werden. Bei Schul- und Kinderveranstaltungen wird die Aufsichtspflicht von Lehrern oder Erziehern wahrgenommen. Eine Ausnahme dazu bilden Kinder- und Familienveranstaltungen. Der Einlass zu diesen Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Die Vorschriften des Jugendschutzes sind einzuhalten. Für Schäden an und in den Räumen der VKR haften die Erziehungsberechtigten der Kinder.

Es gibt bei einzelnen Veranstaltungen Ausnahmen, wie z.B. Schulaufführungen, Familienveranstaltungen ect. Dies ist dem Detailtext der jeweiligen Veranstaltungen zu entnehmen.